Informatik, TU Wien

Regelung des Studiendekanats zu Erasmus-Auslandsaufenthalten

Hier finden Sie die Regelung des Studiendekanats zu Erasmus-Auslandsaufenthalten.

Regelung

  1. Studierende sollten vor Antritt eines Erasmusauslandsaufenthaltes zumindest 120 ECTS an Studienerfolg nachweisen.
  2. Lehrveranstaltungen ausländischer Universitäten werden nicht für Pflichtfächer der Technischen Universität Wien anerkannt.
  3. An der TU Studierende mit einer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft können nicht in ihr Heimatland entsendet werden.

Ausnahmen zu allen 3 Punkten werden nur in sehr gut begründeten Fällen (auch vom Koordinator/in gegenzuzeichnen) erteilt.