Studienplan

Bakkalaureats- und Magisterstudien

Informatikmanagement

am Universitätsstandort Wien

an der

Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

der Universität Wien

und der

Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik

der Universität Wien

und der

Fakultät für technische Naturwissenschaften und Informatik

der Technischen Universität Wien

 

Abschnitt I

 

§ 1  Qualifikationsprofil

Das Bakkalaureatsstudium und das Magisterstudium für Informatikmanagement soll den AbsolventInnnen zwei eng miteinander verknüpfte Berufschancen ermöglichen:

1.      AbsolventInnen eines auf das Bakkalaureatsstudium Informatikmanagement aufbauenden Magisterstudiums Informatikmanagement sind nach einer einschlägigen Berufspraxis (ähnlich wie im Falle der Wirtschaftspädagogik) besonders qualifiziert für die Tätigkeit als InformatiklehrerIn an Berufsbildenden Höheren Schulen (BHMS). Zusammen mit einer entsprechenden schulpraktischen Ausbildung und einer vertiefenden pädagogischen und fachdidaktischen Ausbildung im Magisterstudium sollen sich die AbsolventInnen auch für den Unterricht an Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) im Unterrichtsfach Informatik qualifizieren.

2.      Bereits das Bakkalaureatsstudium Informatikmanagement soll die AbsolventInnen als InformatikausbildnerInnen im freien Bildungssektor, z.B. als InformatiktrainerInnen in Firmen, qualifizieren. Das anschließende Magisterstudium Informatikmanagement ermöglicht eine entsprechend höhere Qualifikation. Das Magisterstudium Informatikmanagement bietet auch AbsolventInnen eines Bakkalaureatsstudiums in Informatik und Wirtschaftsinformatik sowie AbsolventInnen des Lehramtsstudiums Informatik die Möglichkeit einer Qualifikation für Informatikberufe im freien Bildungssektor.

Daneben qualifizieren das Bakkalaureatsstudium Informatikmanagement und das Magisterstudium Informatikmanagement die AbsolventInnen auch für jene Informatikberufe außerhalb des Bildungsbereiches, bei denen neben einer Ausbildung in den Grundlagen der Informatik auch spezielle Fähigkeiten im Management und in der Vermittlung von Kenntnissen über Informations- und Kommunikationstechniken und Informationstechnologien nötig sind.

Diese Berufsbilder erfordern einerseits eine systematische Auseinandersetzung mit pädagogischen und fachdidaktischen Inhalten, Kommunikationstechniken und Managementfähigkeiten, andererseits Kompetenzen im fachlichen und wissenschaftlichen Bereich des Faches Informatik.

Abschnitt II

 

§ 2  Besondere Bestimmungen für behinderte Studierende

(1)   Behinderten Studierenden darf im Studium kein Nachteil aus ihrer Behinderung erwachsen.

(2)   Dem Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Prüfungsmethode ist zu entsprechen, wenn die Studentin oder der Student eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Metho­de nicht beeinträchtigt werden.

§ 3  Dauer der Studien

Das Bakkalaureatsstudium Informatikmanagement 6 Semester und umfasst 105 Semesterstunden inklusive der freien Wahlfächer im Ausmaß von 12 Semesterstunden. Das Magisterstudium Informatikmanagement dauert 2 Semester und umfasst 20 Semesterstunden, davon 2 Semesterstunden an freien Wahlfächern.

§ 4  Lehrveranstaltungsarten

 (1)   Lehrveranstaltungsarten im Sinne dieser Verordnung sind folgendermaßen definiert:

1.     Eine Vorlesung (VO) führt in Teilbereiche des Fachs und seine Methoden ein.

2.      In einer Übung (UE) werden durch selbständige Arbeit Fertigkeiten erworben und die praktische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Inhalten gefördert.

3.     Eine Vorlesung mit Übung (VU) verbindet die Zielsetzungen von Vorlesung und Übung.

4.     Ein Proseminar (PS) stellt eine Vorstufe zum Seminar dar. Es hat Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Fachs durch Referate und schriftliche Arbeiten zu behandeln.

5.     Ein Seminar (SE) dient der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten und Methoden eines Teilgebiets des Fachs durch Referate und schriftliche Arbeiten.

6.     Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) dient der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen sowie der wissenschaftlichen Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.

7.     Ein Praktikum (PR) dient der Durchführung von Projekten, die die berufsvorbereitende Ausbildung sinnvoll ergänzen.

8.     In einem Konversatorium (KO) wird der wissenschaftliche Diskurs gepflegt.

 (2) Die Beurteilung der Lehrveranstaltungen erfolgt auf einer fünfstufigen Notenskala: „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „genügend“, „nicht genügend“.

(3)   Prüfungsimmanenz ist bei folgenden Lehrveranstaltungsarten gegeben: UE, VU, PS, SE, AG, PR, KO. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen werden die Leistungen der Studierenden nicht nur am Ende der Lehrveranstaltung beurteilt. Die Form der Beurteilung und der Prüfungsmodus obliegt der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter und ist zu Beginn des Semesters bekannt zu geben.

(4)   Die Beurteilung von Vorlesungen erfolgt durch eine schriftliche Prüfung.

§ 5  Zulassung zu Lehrveranstaltungen

 (1)   Für folgende Lehrveranstaltungsarten gelten folgende Richtwerte als Teilungsziffern:

UE, VU, PS,: 40 TeilnehmerInnen

PR: 25 TeilnehmerInnen

 (2)  In begründeten Fällen kann von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw. dem Lehrveranstaltungsleiter nach Genehmigung durch die Studienkommission eine abweichende Teilungsziffer festgelegt werden.

 (3) Wenn die gemäß Absatz (1) genannten Zahlen von Höchstteilnehmenden überschritten werden, sind Studierende bei vorliegenden Voraussetzungen nach Maßgabe folgender Kriterien in die Lehrveranstaltung aufzunehmen:

1.   Notwendigkeit der Teilnahme zur Erfüllung des Studienplans

2.   Studierende, die bereits einmal zurückgestellt wurden, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung jedenfalls aufzunehmen, wenn dies zur Erfüllung des Studienplans erforderlich ist.

§ 6  Prüfungsordnung

(1)  In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen werden die Leistungen der Studierenden nicht nur am Ende der Lehrveranstaltung beurteilt. Die Form der Beurteilung und des Prüfungsmodus obliegt der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter und ist zu Beginn des Semesters bekannt zu geben.

(2)   Die Beurteilung von Vorlesungen erfolgt durch eine schriftliche Prüfung.

§ 7  Allgemeine Bestimmungen zu den Studienplänen

Die Verantwortung für die Durchführung der einzelnen Lehrveranstaltungen wird mindestens einem der drei Partner in diesem Studienplan klar zugewiesen, was eine auch im Hinblick auf die Kostenschätzung erforderliche Zuordnung bedeutet. Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Fakultäten ist bei den einzelnen Lehrveranstaltungen durch die folgenden Abkürzungen gekennzeichnet:

N:    Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien

W:   Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik der Universität Wien

T:    Fakultät für technische Naturwissenschaften und Informatik der Technischen Universität Wien

A     Sämtliche beteiligte Fakultäten

E     Externe Lehrveranstaltungen durch andere Institutionen (Pädagogik)

Bei mehr als einer Angabe wird die Lehrveranstaltung entweder alternierend oder in einem Parallelangebot angeboten.


§ 8  Fragen der Frauen- und Geschlechterforschung

Den Studierenden soll während der Ausbildung bewusst gemacht werden, welchen Beitrag Unterrichtsmittel, Lehrinhalte und eigene Verhaltensweisen zur geschlechterspezifischen Sozialisation leisten und welche Auswirkungen diese auf die gesamte Lebensplanung eines Menschen hat. Insbesondere ist im Rahmen der Lehrveranstaltungen im Katalog „Soft Skills & Gender Studies“ (aus den Bakkalaureatsstudien der Informatik) auf diese Themen einzugehen. In den Lehrveranstaltungen der Fachdidaktik Informatik ist die Frauen- und Geschlechterforschung ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Abschnitt III

Bakkalaureatsstudium Informatikmanagement

§ 9  Prüfungsfächer des Bakkalaureatsstudiums

(1) Die 105 Semesterstunden des Bakkalaureatsstudiums sind auf die folgenden sieben Prüfungsfächer aufgeteilt:

1.      Theoretische und mathematische Grundlagen der Informatik

2.      Technische Grundlagen der Informatik

3.      Praktische Informatik

4.      Angewandte Informatik und gesellschaftliche Implikationen

5.      Pädagogik, Didaktik und Kommunikation

6.      Vertiefungsfach

7.      Freie Wahlfächer

(2) Die Studieneingangsphase umfasst folgende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden, die in zwei Semestern zu absolvieren sind:

Technische Praxis der Computersysteme (4 SS)

Algorithmen und Datenstrukturen und Programmieren I (4 SS)

Lehrveranstaltungen aus Pädagogik und Didaktik (2 SS)

(3)   Im Fach Theoretische und mathematische Grundlagen der Informatik sind folgende Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 14 SS zu absolvieren:

 

Lehrveranstaltung

Typ

SS

ECTS

Fakultät

Mathematik I

VO + UE

3 + 2

5 + 4

N

Mathematik II

VO + UE

3 + 2

5 + 4

N

Theoretische Informatik

VU

4

7

T

Gesamt

 

14

25

 

 

 (4)  Im Fach Technische Grundlagen der Informatik sind folgende Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 15 SS zu absolvieren:

 

Lehrveranstaltung

Typ

SS

ECTS

Fakultät

Projektpraktikum

PR

3

8

A

Technische Praxis d. Computersysteme 1

VU

4

7

N

Technische Praxis d. Computersysteme 2

VU

4

7

N

Einführung in die Technische Informatik

VU

4

7

W,T

Gesamt

 

15

29

 

(5)  Im Fach Praktische Informatik sind folgende Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 16 SS zu absolvieren:

 

Lehrveranstaltung

Typ

SS

ECTS

Fakultät

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmieren I

VO + UE

2 + 2

3 + 4

A

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmieren II (Englisch)

VO + UE

2 + 2

3 + 4

A

Datenmodellierung

VU

2

4

W,T

Internetapplikationen

VU

2

4

W,T

Praktikum mit Bakkalaureatsarbeit

PR

4

10

A

Gesamt

 

16

32

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(6)   Im Fach Angewandte Informatik und gesellschaftliche Implikationen sind folgende Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 16 SS zu absolvieren:

 

Lehrveranstaltung

Typ

SS

ECTS

Fakultät

Anwendungssoftware

PR

2

4

A

Datenschutz und Datensicherheit

VO

2

3

T

Grundlagen der Kommunikations und Medientheorie

VO

2

3

T

Networking

VU

2

4

A

Computerunterstütztes Lernen

VU

2

4

W, T

Seminar mit Bakkalaureatsarbeit

VU

2

6

A

User Interface Design

VU

2

4

W, T

Lehrveranstaltungen aus dem katalog „Soft Skills & Gender Studies“ der Bakkalaureatsstudien der Informatik

beliebig

2

3

A

Gesamt

 

16

31

 

 

(7)  Im Fach Pädagogik, Didaktik und Kommunikation sind folgende Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 12 SS zu absolvieren:

 

Lehrveranstaltung

Typ

SS

ECTS

Fakultät

Lehrveranstaltungen aus Pädagogik und Didaktik

VO oder SE

6

9

E

Kommunikationsseminar

SE

2

4

A

Präsentationstechnik

VU

2

4

A

Projektmanagement

VU

2

4

W, T

Gesamt

 

12

21

 

 


 

(8)  Im Vertiefungsfach sind 20 Semesterstunden (wobei 1 Semesterstunde 1,5 ECTS-Punkten entspricht) aus dem folgenden Wahlfachkatalog zu wählen, wobei aus einem der genannten Fächer mindestens 10 Semesterstunden und aus einem zweiten Fach mindestens 6 Semesterstunden zu wählen sind.

Fachdidaktik der Informatik

Betriebliche Informationssysteme

e-Business und e-Government

Logistik

Multimedia

Netzwerke

Software Engineering

Prozesssteuerung und Simulation

Wirtschaft und Recht

Das Angebot an Lehrveranstaltungen in den einzelnen Fächern wird jeweils am Beginn des Studienjahres von der Studienkommission aus dem Angebot an geeigneten Lehrveranstaltungen der beteiligten Universitäten festgelegt.

(9)  Im Prüfungsfach Freie Wahlfächer sind 12 Semesterstunden an wissenschaftlichen Lehrlehrveranstaltungen in- und ausländischer Universitäten zu absolvieren, wobei 1 Semesterstunde 1 ECTS-Punkt entspricht.

§ 10  Gesamtnoten

(1) Die Gesamtnote für die einzelnen Fächer ergibt sich aus dem, nach dem Stundenausmaß gewichteten, arithmetischen Mittel der Ergebnisse der einzelnen Lehrveranstaltungen und kann nur dann ermittelt werden, wenn alle darin erhaltenen Lehrveranstaltungen positiv beurteilt wurden. Die Gesamtnote wird auf die nächstliegende ganze Zahl auf oder abgerundet. Gibt es zwei nächstliegende Zahlen wird abgerundet.

(2) Im Zeugnis über die Bakkalaureatsprüfung sind die Bezeichnungen und die Noten der einzelnen Fächer, im Speziellen der gewählten Wahlfächer im Vertiefungsfach anzugeben.


Abschnitt IV

 

Magisterstudium Informatikmanagement

 

§ 11  Prüfungsfächer für das Magisterstudium

Im Rahmen des Magisterstudiums sind insgesamt 20 Semesterstunden zu absolvieren, davon18 Semesterstunden an Wahlfächern (Prüfungsfach Vertiefungsfach) und 2 Semesterstunden an freien Wahlfächern (Prüfungsfach Freies Wahlfach), wobei 1 Semesterstunde 1,5 ECTS-Punkten entspricht; weiters ist eine Magisterarbeit (30 ECTS-Punkte) abzufassen.

Im Rahmen der Wahlfächer ist in jedem Fall ein Diplomandenseminar (2 Semesterstunden, 3 ECTS Punkte) zu wählen. Die 16 verbleibenden Semesterstunden an Wahlfächern sind so aus dem Wahlfachkatalog des Bakkalaureatsstudiums Informatikmanagement zu wählen, dass

-         keine Lehrveranstaltung, die bereits im Bakkalaureatsstudium gewählt wurde, gewählt werden darf;

-         mindestens 8 Semesterstunden aus einem der Wahlfachkataloge zu wählen sind, aus dem nicht schon im Rahmen des Bakkalaureatsstudiums mindestens 10 Stunden gewählt wurden;

-         mindestens 4 Semesterstunden aus einem weiteren der Wahlfachkataloge zu wählen sind, aus dem nicht schon im Rahmen des Bakkalaureatsstudiums mindestens 10 Stunden gewählt wurden.

 

§ 12  Magisterarbeit

 (1)  Die Studentin oder der Student schlägt das Thema der Magisterarbeit aus einem der gewählten Wahlpflichtfächer vor oder wählt das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen aus.

(2)  Das Thema der Magisterarbeit muss so gestellt sein, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

(3)  Der Magisterarbeit sind 30 ECTS Punkte zuzuordnen.

 

§ 13  Gesamtnoten

(1)   Die Gesamtnote für die einzelnen Fächer (Vertiefungsfach, Freies Wahlfach) ergibt sich aus dem, nach dem Stundenausmaß gewichteten, arithmetischen Mittel der Ergebnisse der einzelnen Lehrveranstaltungen und kann nur dann ermittelt werden, wenn alle darin erhaltenen Lehrveranstaltungen positiv beurteilt wurden. Die Gesamtnote wird auf die nächstliegende ganze Zahl auf oder abgerundet. Gibt es zwei nächstliegende Zahlen wird abgerundet.

(2)   Im Zeugnis über die Magisterprüfung sind die Bezeichnungen und die Noten der einzelnen Fächer, sowie das Thema der Magisterarbeit und die Bezeichnung und Benotung der gewählten Wahlfächer im Vertiefungsfach anzugeben.

(3)   Die Gesamtnote im Magisterstudium ergibt sich aus den Gesamtnoten über die Prüfungsfächer und der Note für die Magisterarbeit.


Abschnitt VI

 

Inkrafttreten des Studienplanes

 

§ 14  Inkrafttreten des Studienplanes

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien und der Technischen Universität Wien am 1. Oktober 2003 in Kraft.