Studienplan
Bakkalaureats- und Magisterstudien
Informatikmanagement
am Universitätsstandort Wien
an der
Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik
der Universität Wien
und der
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und
Informatik
der Universität Wien
und der
Fakultät für technische Naturwissenschaften und
Informatik
der Technischen Universität Wien
Abschnitt I
§ 1
Qualifikationsprofil
Das Bakkalaureatsstudium
und das Magisterstudium für Informatikmanagement soll den AbsolventInnnen zwei
eng miteinander verknüpfte Berufschancen ermöglichen:
1. AbsolventInnen eines auf das
Bakkalaureatsstudium Informatikmanagement aufbauenden Magisterstudiums
Informatikmanagement sind nach einer einschlägigen Berufspraxis (ähnlich wie im
Falle der Wirtschaftspädagogik) besonders qualifiziert für die Tätigkeit als
InformatiklehrerIn an Berufsbildenden Höheren Schulen (BHMS). Zusammen mit
einer entsprechenden schulpraktischen Ausbildung und einer vertiefenden
pädagogischen und fachdidaktischen Ausbildung im Magisterstudium sollen sich
die AbsolventInnen auch für den Unterricht an Allgemeinbildenden Höheren
Schulen (AHS) im Unterrichtsfach Informatik qualifizieren.
2. Bereits das Bakkalaureatsstudium
Informatikmanagement soll die AbsolventInnen als InformatikausbildnerInnen im
freien Bildungssektor, z.B. als InformatiktrainerInnen in Firmen,
qualifizieren. Das anschließende Magisterstudium Informatikmanagement
ermöglicht eine entsprechend höhere Qualifikation. Das Magisterstudium
Informatikmanagement bietet auch AbsolventInnen eines Bakkalaureatsstudiums in
Informatik und Wirtschaftsinformatik sowie AbsolventInnen des Lehramtsstudiums
Informatik die Möglichkeit einer Qualifikation für Informatikberufe im freien
Bildungssektor.
Daneben qualifizieren
das Bakkalaureatsstudium Informatikmanagement und das Magisterstudium
Informatikmanagement die AbsolventInnen auch für jene Informatikberufe
außerhalb des Bildungsbereiches, bei denen neben einer Ausbildung in den
Grundlagen der Informatik auch spezielle Fähigkeiten im Management und in der
Vermittlung von Kenntnissen über Informations- und Kommunikationstechniken und
Informationstechnologien nötig sind.
Diese Berufsbilder
erfordern einerseits eine systematische Auseinandersetzung mit pädagogischen
und fachdidaktischen Inhalten, Kommunikationstechniken und Managementfähigkeiten,
andererseits Kompetenzen im fachlichen und wissenschaftlichen Bereich des
Faches Informatik.
Abschnitt II
§ 2 Besondere Bestimmungen für behinderte Studierende
(1) Behinderten Studierenden darf im Studium
kein Nachteil aus ihrer Behinderung erwachsen.
(2) Dem Antrag auf Genehmigung einer
abweichenden Prüfungsmethode ist zu entsprechen, wenn die Studentin oder der
Student eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die
Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der
Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht
beeinträchtigt werden.
§ 3 Dauer der Studien
Das
Bakkalaureatsstudium Informatikmanagement 6 Semester und umfasst 105
Semesterstunden inklusive der freien Wahlfächer im Ausmaß von 12
Semesterstunden. Das Magisterstudium Informatikmanagement dauert 2 Semester und
umfasst 20 Semesterstunden, davon 2 Semesterstunden an freien Wahlfächern.
§ 4
Lehrveranstaltungsarten
(1) Lehrveranstaltungsarten im Sinne dieser
Verordnung sind folgendermaßen definiert:
1. Eine Vorlesung (VO) führt in Teilbereiche
des Fachs und seine Methoden ein.
2.
In einer Übung (UE) werden
durch selbständige Arbeit Fertigkeiten erworben und die praktische
Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Inhalten gefördert.
3. Eine Vorlesung mit Übung (VU) verbindet
die Zielsetzungen von Vorlesung und Übung.
4. Ein Proseminar (PS) stellt eine Vorstufe
zum Seminar dar. Es hat Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu
vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des
Fachs durch Referate und schriftliche Arbeiten zu behandeln.
5. Ein Seminar (SE) dient der
wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten und Methoden eines
Teilgebiets des Fachs durch Referate und schriftliche Arbeiten.
6. Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) dient der
gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen sowie der wissenschaftlichen
Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.
7. Ein Praktikum (PR) dient der Durchführung
von Projekten, die die berufsvorbereitende Ausbildung sinnvoll ergänzen.
8. In einem Konversatorium (KO) wird der
wissenschaftliche Diskurs gepflegt.
(2) Die
Beurteilung der Lehrveranstaltungen erfolgt auf einer fünfstufigen Notenskala:
„sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „genügend“, „nicht genügend“.
(3) Prüfungsimmanenz ist bei folgenden Lehrveranstaltungsarten
gegeben: UE, VU, PS, SE, AG, PR, KO. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
werden die Leistungen der Studierenden nicht nur am Ende der Lehrveranstaltung
beurteilt. Die Form der Beurteilung und der Prüfungsmodus obliegt der
Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter und ist zu Beginn
des Semesters bekannt zu geben.
(4) Die Beurteilung von Vorlesungen erfolgt
durch eine schriftliche Prüfung.
§ 5
Zulassung zu Lehrveranstaltungen
(1) Für folgende Lehrveranstaltungsarten gelten folgende Richtwerte als
Teilungsziffern:
UE, VU, PS,: 40 TeilnehmerInnen
(2) In begründeten Fällen kann von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw. dem
Lehrveranstaltungsleiter nach Genehmigung durch die Studienkommission eine
abweichende Teilungsziffer festgelegt werden.
(3) Wenn die gemäß Absatz (1) genannten Zahlen
von Höchstteilnehmenden überschritten werden, sind Studierende bei vorliegenden
Voraussetzungen nach Maßgabe folgender Kriterien in die Lehrveranstaltung
aufzunehmen:
1. Notwendigkeit der Teilnahme zur Erfüllung des
Studienplans
2. Studierende, die bereits einmal zurückgestellt
wurden, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung jedenfalls
aufzunehmen, wenn dies zur Erfüllung des Studienplans erforderlich ist.
§ 6 Prüfungsordnung
(1) In prüfungsimmanenten
Lehrveranstaltungen werden die Leistungen der Studierenden nicht nur am Ende
der Lehrveranstaltung beurteilt. Die Form der Beurteilung und des Prüfungsmodus
obliegt der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter und
ist zu Beginn des Semesters bekannt zu geben.
(2) Die Beurteilung von Vorlesungen
erfolgt durch eine schriftliche Prüfung.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen zu den Studienplänen
Die Verantwortung für die Durchführung der
einzelnen Lehrveranstaltungen wird mindestens einem der drei Partner in diesem
Studienplan klar zugewiesen, was eine auch im Hinblick auf die Kostenschätzung
erforderliche Zuordnung bedeutet. Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den
einzelnen Fakultäten ist bei den einzelnen Lehrveranstaltungen durch die
folgenden Abkürzungen gekennzeichnet:
N: Fakultät
für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien
W: Fakultät
für Wirtschaftswissenschaften und Informatik der Universität Wien
T: Fakultät
für technische Naturwissenschaften und Informatik der Technischen Universität
Wien
A Sämtliche
beteiligte Fakultäten
E Externe
Lehrveranstaltungen durch andere Institutionen (Pädagogik)
Bei mehr als einer
Angabe wird die Lehrveranstaltung entweder alternierend oder in einem
Parallelangebot angeboten.
§ 8 Fragen der Frauen- und Geschlechterforschung
Den Studierenden soll
während der Ausbildung bewusst gemacht werden, welchen Beitrag
Unterrichtsmittel, Lehrinhalte und eigene Verhaltensweisen zur
geschlechterspezifischen Sozialisation leisten und welche Auswirkungen diese
auf die gesamte Lebensplanung eines Menschen hat. Insbesondere ist im
Rahmen der Lehrveranstaltungen im Katalog „Soft Skills & Gender Studies“
(aus den Bakkalaureatsstudien der Informatik) auf diese Themen einzugehen. In
den Lehrveranstaltungen der Fachdidaktik Informatik ist die Frauen- und
Geschlechterforschung ebenfalls zu berücksichtigen.
Abschnitt III
§ 9 Prüfungsfächer des Bakkalaureatsstudiums
(1) Die 105 Semesterstunden des
Bakkalaureatsstudiums sind auf die folgenden sieben Prüfungsfächer aufgeteilt:
1.
Theoretische und
mathematische Grundlagen der Informatik
2.
Technische Grundlagen der
Informatik
3.
Praktische Informatik
4.
Angewandte Informatik und
gesellschaftliche Implikationen
5.
Pädagogik, Didaktik und
Kommunikation
6.
Vertiefungsfach
7.
Freie Wahlfächer
(2) Die Studieneingangsphase umfasst
folgende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden, die in zwei
Semestern zu absolvieren sind:
Technische Praxis der Computersysteme (4 SS)
Algorithmen und Datenstrukturen und Programmieren I (4 SS)
Lehrveranstaltungen aus Pädagogik und Didaktik (2 SS)
(3) Im Fach Theoretische und mathematische Grundlagen der Informatik sind
folgende Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 14 SS zu absolvieren:
|
Lehrveranstaltung |
Typ |
SS |
ECTS |
Fakultät |
|
Mathematik I |
VO + UE |
3 + 2 |
5 + 4 |
N |
|
Mathematik II |
VO + UE |
3 + 2 |
5 + 4 |
N |
|
Theoretische Informatik |
VU |
4 |
7 |
T |
|
Gesamt |
|
14 |
25 |
|
(4) Im Fach Technische Grundlagen der
Informatik sind folgende Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 15 SS zu
absolvieren:
|
Lehrveranstaltung |
Typ |
SS |
ECTS |
Fakultät |
|
Projektpraktikum |
PR |
3 |
8 |
A |
|
Technische Praxis d. Computersysteme 1 |
VU |
4 |
7 |
N |
|
Technische Praxis d. Computersysteme 2 |
VU |
4 |
7 |
N |
|
Einführung in die Technische Informatik |
VU |
4 |
7 |
W,T |
|
Gesamt |
|
15 |
29 |
|
(5) Im Fach Praktische Informatik sind folgende Lehrveranstaltungen im
Gesamtausmaß von 16 SS zu absolvieren:
|
Lehrveranstaltung |
Typ |
SS |
ECTS |
Fakultät |
||
|
Algorithmen, Datenstrukturen und Programmieren I |
VO + UE |
2 + 2 |
3 + 4 |
A |
||
|
Algorithmen, Datenstrukturen und
Programmieren II (Englisch) |
VO + UE |
2 + 2 |
3 + 4 |
A |
||
|
Datenmodellierung |
VU |
2 |
4 |
W,T |
||
|
Internetapplikationen |
VU |
2 |
4 |
W,T |
||
|
Praktikum mit Bakkalaureatsarbeit |
PR |
4 |
10 |
A |
||
|
Gesamt |
|
16 |
32 |
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
(6) Im Fach Angewandte Informatik und gesellschaftliche Implikationen sind
folgende Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 16 SS zu absolvieren:
|
Lehrveranstaltung |
Typ |
SS |
ECTS |
Fakultät |
|
Anwendungssoftware |
PR |
2 |
4 |
A |
|
Datenschutz und Datensicherheit |
VO |
2 |
3 |
T |
|
Grundlagen der Kommunikations und Medientheorie |
VO |
2 |
3 |
T |
|
Networking |
VU |
2 |
4 |
A |
|
Computerunterstütztes Lernen |
VU |
2 |
4 |
W, T |
|
Seminar mit Bakkalaureatsarbeit |
VU |
2 |
6 |
A |
|
User Interface Design |
VU |
2 |
4 |
W, T |
|
Lehrveranstaltungen aus dem katalog „Soft Skills &
Gender Studies“ der Bakkalaureatsstudien der Informatik |
beliebig |
2 |
3 |
A |
|
Gesamt |
|
16 |
31 |
|
(7) Im Fach Pädagogik, Didaktik und Kommunikation sind folgende
Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 12 SS zu absolvieren:
|
Lehrveranstaltung |
Typ |
SS |
ECTS |
Fakultät |
|
Lehrveranstaltungen aus Pädagogik und Didaktik |
VO oder SE |
6 |
9 |
E |
|
Kommunikationsseminar |
SE |
2 |
4 |
A |
|
Präsentationstechnik |
VU |
2 |
4 |
A |
|
Projektmanagement |
VU |
2 |
4 |
W, T |
|
Gesamt |
|
12 |
21 |
|
(8) Im Vertiefungsfach
sind 20 Semesterstunden (wobei 1 Semesterstunde 1,5 ECTS-Punkten entspricht) aus
dem folgenden Wahlfachkatalog zu wählen, wobei aus einem der genannten Fächer mindestens 10
Semesterstunden und aus einem zweiten Fach mindestens 6 Semesterstunden zu
wählen sind.
Fachdidaktik der Informatik
Betriebliche
Informationssysteme
e-Business und e-Government
Logistik
Multimedia
Netzwerke
Software Engineering
Prozesssteuerung und Simulation
Wirtschaft und Recht
Das Angebot an Lehrveranstaltungen in den einzelnen Fächern wird jeweils
am Beginn des Studienjahres von der Studienkommission aus dem Angebot an
geeigneten Lehrveranstaltungen der beteiligten Universitäten festgelegt.
(9) Im Prüfungsfach Freie Wahlfächer sind 12
Semesterstunden an wissenschaftlichen Lehrlehrveranstaltungen in- und
ausländischer Universitäten zu absolvieren, wobei 1 Semesterstunde 1 ECTS-Punkt
entspricht.
§ 10 Gesamtnoten
(1) Die Gesamtnote für die einzelnen Fächer ergibt
sich aus dem, nach dem Stundenausmaß gewichteten, arithmetischen Mittel der
Ergebnisse der einzelnen Lehrveranstaltungen und kann nur dann ermittelt
werden, wenn alle darin erhaltenen Lehrveranstaltungen positiv beurteilt
wurden. Die Gesamtnote wird auf die nächstliegende ganze Zahl auf oder
abgerundet. Gibt es zwei nächstliegende Zahlen wird abgerundet.
(2) Im Zeugnis über die Bakkalaureatsprüfung sind
die Bezeichnungen und die Noten der einzelnen Fächer, im Speziellen der
gewählten Wahlfächer im Vertiefungsfach anzugeben.
Abschnitt IV
Magisterstudium
Informatikmanagement
§ 11 Prüfungsfächer für das Magisterstudium
Im Rahmen des Magisterstudiums sind insgesamt 20 Semesterstunden zu
absolvieren, davon18 Semesterstunden an Wahlfächern (Prüfungsfach Vertiefungsfach)
und 2 Semesterstunden an freien Wahlfächern (Prüfungsfach Freies Wahlfach),
wobei 1 Semesterstunde 1,5 ECTS-Punkten entspricht; weiters ist eine
Magisterarbeit (30 ECTS-Punkte) abzufassen.
Im Rahmen der Wahlfächer ist in jedem Fall ein Diplomandenseminar (2
Semesterstunden, 3 ECTS Punkte) zu wählen. Die 16 verbleibenden Semesterstunden
an Wahlfächern sind so aus dem Wahlfachkatalog des Bakkalaureatsstudiums Informatikmanagement
zu wählen, dass
-
keine Lehrveranstaltung, die bereits im
Bakkalaureatsstudium gewählt wurde, gewählt werden darf;
-
mindestens 8 Semesterstunden aus einem der
Wahlfachkataloge zu wählen sind, aus dem nicht schon im Rahmen des
Bakkalaureatsstudiums mindestens 10 Stunden gewählt wurden;
-
mindestens 4 Semesterstunden aus einem weiteren der
Wahlfachkataloge zu wählen sind, aus dem nicht schon im Rahmen des
Bakkalaureatsstudiums mindestens 10 Stunden gewählt wurden.
§ 12 Magisterarbeit
(1) Die Studentin oder der Student schlägt das Thema der Magisterarbeit aus
einem der gewählten Wahlpflichtfächer vor oder wählt das Thema aus einer Anzahl
von Vorschlägen aus.
(2) Das Thema der Magisterarbeit muss so
gestellt sein, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und
zumutbar ist.
(3) Der Magisterarbeit sind 30 ECTS Punkte
zuzuordnen.
§ 13 Gesamtnoten
(1)
Die Gesamtnote für die einzelnen Fächer
(Vertiefungsfach, Freies Wahlfach) ergibt sich aus dem, nach dem Stundenausmaß
gewichteten, arithmetischen Mittel der Ergebnisse der einzelnen
Lehrveranstaltungen und kann nur dann ermittelt werden, wenn alle darin
erhaltenen Lehrveranstaltungen positiv beurteilt wurden. Die Gesamtnote wird
auf die nächstliegende ganze Zahl auf oder abgerundet. Gibt es zwei
nächstliegende Zahlen wird abgerundet.
(2)
Im Zeugnis über die Magisterprüfung sind die
Bezeichnungen und die Noten der einzelnen Fächer, sowie das Thema der
Magisterarbeit und die Bezeichnung und Benotung der gewählten Wahlfächer im
Vertiefungsfach anzugeben.
(3)
Die Gesamtnote im Magisterstudium ergibt sich aus
den Gesamtnoten über die Prüfungsfächer und der Note für die Magisterarbeit.
Inkrafttreten des Studienplanes
§ 14 Inkrafttreten des Studienplanes
Diese Verordnung
tritt mit Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien und der
Technischen Universität Wien am 1. Oktober 2003 in Kraft.