Informatik, TU Wien

Studienpatenschaften

Die Kapazitätsgrenzen an der Fakultät für Informatik sind seit Jahren überschritten. Die MitarbeiterInnen bilden unter prekären Ressourcenbedingungen und einer permanenten Überbelastung mehr als die Hälfte (>50%) aller Informatik-Studierenden in Österreich aus – und das, obwohl es in Österreich sechs weitere universitäre Informatikstandorte gibt.

In der jetzigen Situation hilft jeder Euro, mehr Studierende ausbilden zu können. Daher hat die Fakultät für Informatik die Möglichkeit für Wirtschaft und Industrie geschaffen, neutrale Studienpatenschaften in drei verschiedenen Höhen (5.000/10.000/20.000 Euro) für die Dauer von einem oder drei Jahren (Dauer eines Bachelorstudiums) zu übernehmen.

Uwe Egly
Foto: TU Wien/privat

Ihr Ansprechpartner für Studienpatenschaften:

Prof. Dr. Uwe Egly
Studiendekan für Informatik

"Ich freue mich über Ihr Interesse an einer Studienpatenschaft. Bitte rufen Sie mich an oder senden Sie mir ein E-Mail."

Institut für Informationssysteme
1040 Wien, Favoritenstraße 9-11/E184
T: +43-1-58801-18004, -18005
E: uwe.egly@tuwien.ac.at

Alle Studienpatenschaften werden auf Wunsch mit Firmenname, Logo und Betrag auf der Kooperationspartner-Webseite für die gesamte Dauer der Studienpatenschaft genannt.

Wenn Sie eine Studienpatenschaft übernehmen möchten, füllen Sie bitte das Webformular aus.

Fragen und Antworten

Was ist eine Studienpatenschaft?

Mit der Studienpatenschaft unterstützen Sie die Fakultät für Informatik. Der gewählte Betrag wird der Fakultät für Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrsituation zur Verfügung gestellt.

Wer kann eine Studienpatenschaft eingehen?

Jede natürliche und juristische Person kann eine Studienpatenschaft eingehen.

Wie erfolgt die Zahlung? Erhalte ich eine Bestätigung?

Nach Absenden des Online-Formulars erhalten Sie an die angegebene Rechnungsadresse die Rechnung über den von Ihnen gewählten Betrag. Sobald die Zahlung bei der Fakultät für Informatik eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung über den Erhalt von Zuwendungen gemäß §4a Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988.

Ist die Studienpatenschaft steuerlich absetzbar?

Ja. Mit Zahlungseingang erhalten Sie eine entpsrechende Bestätigung über den Erhalt von Zuwendungen gemäß §4a Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988zur Vorlage beim Finanzamt.

Wonach bemisst sich die Beitragshöhe der Studienpatenschaft?

Ein Studienplatz kostet pro Semester ungefähr 5.000 Euro.

Wofür wird das Geld der Studienpatenschaft verwendet?

Das Geld wird zum Ausbau der Qualitätslehrkapazität der Fakultät für Informatik verwendet.

Wird mein Name bzw. meine Firma öffentlich genannt?

Alle Studienpatenschaften werden auf Wunsch mit Firmenname, Logo und Betrag auf der Kooperationspartner-Webseite genannt. Name und Logo der Firma werden mit Erhalt des Betrags für die gesamte Dauer der Studienpatenschaft (ein Jahr bzw. drei Jahre) aufscheinen. Falls Sie bzw. Ihre Firma nicht namentlich genannt werden sollen, wird der Betrag als „anonyme Studienpatenschaft“ genannt.